Baumfällung
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  • Baumfällgenehmigung § 39 Bundesnaturschutz nötig
  • Außerhalb der Vogelbrutzeit (Okt. - Febr.)
  • nach Gefahr in Verzug (nach Sturm)
  • Ausführung durch ausgebildete Fachkräfte
  • genauer Preis auf Anfrage/ Besichtig. v. Ort nötig
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  • Baumfällgenehmigung § 39 Bundesnaturschutz nötig
  • Außerhalb der Vogelbrutzeit (Okt. - Febr.)
  • nach Gefahr in Verzug (nach Sturm)
  • Ausführung durch ausgebildete Fachkräfte
  • genauer Preis auf Anfrage/ Besichtig. v. Ort nötig
Kurzbeschreibung

Vollständige Baumfällung nach Vorlage einer Baumfällgenehmigung nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz oder wenn Gefahr in Verzug ist (z.B. nach einem Sturm). Entfernen von Ästen und/ oder Stammteilen.

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Artikelnummer: 61403

Produktbeschreibung


Wenn eine Fällgenehmigung vorliegt oder Gefahr in Verzug ist (z.B. nach einem Sturm) dürfen Bäume gefällt werden.
Ein Fällantrag muss bei der zuständigen Behörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde gestellt werden.
In jedem Fall muss eine Besichtigung vor Ort erfolgen.

Die Fällung erfolgt je nach örtlichen Bedingungen „klassich“ , mit Hubarbeitsbühne oder mittels SKT (Seilklettertechnik). Befinden sich unter dem Baum, Gebäude, Pavillons, Pools oder andere Bauwerke können Äste und Stammteile abgeseilt werden, um Schäden zu vermeiden.
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind Fällungen (außer in Sonderfällen) nur außerhalb der Vogelbrutzeit erlaubt, also von Anfang Oktober bis Ende Februar!

Baumfällungen in Deutschland/ Gesetzliche Regelungen:

In Deutschland gibt es klare gesetzliche Regelungen für Baumfällungen, die auf verschiedenen Ebenen festgelegt sind:

  1. Bundesebene: Auf Bundesebene gibt es keine spezifischen Gesetze zur Baumfällung. Allerdings können Bundesgesetze, wie zum Beispiel das Bundesnaturschutzgesetz, Aspekte des Baumschutzes regeln, insbesondere im Hinblick auf geschützte Arten und Lebensräume.
  2. Landesebene: Die meisten Regelungen zur Baumfällung werden auf Landesebene festgelegt. Die einzelnen Bundesländer haben ihre eigenen Baumschutzgesetze und Verordnungen, die den Schutz von Bäumen regeln. Diese Gesetze können den Schutz von Bäumen auf privatem und öffentlichem Grund, den Umgang mit geschützten Baumarten sowie die Genehmigungsverfahren für Baumfällungen festlegen.
  3. Kommunalebene: Viele Städte und Gemeinden haben eigene Baumschutzverordnungen oder Baumschutzsatzungen, die zusätzliche Regelungen für den Schutz von Bäumen innerhalb des Stadtgebiets enthalten. Diese können beispielsweise den Schutz von Altbäumen, das Fällen von Bäumen auf privatem Grund und öffentlichem Grund sowie die Genehmigungsverfahren für Baumfällungen regeln.

Im Allgemeinen sind Baumfällungen in Deutschland genehmigungspflichtig, insbesondere wenn es sich um geschützte Bäume, Bäume in Naturschutzgebieten oder Bäume auf öffentlichem Grund handelt. Die Genehmigungsverfahren können je nach Bundesland und Kommune variieren, können jedoch normalerweise bei den örtlichen Naturschutzbehörden oder Umweltämtern beantragt werden.

Es ist wichtig, die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und gegebenenfalls eine Genehmigung für die Baumfällung einzuholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Zuwiderhandlungen gegen die geltenden Baumschutzgesetze können mit Geldbußen oder anderen Strafen geahndet werden.

 

Kundenbewertungen


4.9 / 5 basierend auf 57 Stimmen

von Evelin am 17.07.2024

Unser Garten hatte, was Hecken und einen übergroßen wilden Baum betrifft, ganz dringend Hilfe nötig. Die haben wir bei Herrn Storch gefunden, der die Arbeiten sehr gut ausgeführt hat. Wir sind sehr zufrieden. Unser Garten hat wieder Licht und Luft. Hecken und Baum haben jetzt Zeit, sich zu regenerieren und dann, na, dann werden wir auf jeden Fall wieder Herrn Storch zu Hilfe rufen. Herr Storch ist ein sehr angenehmer und freundlicher Mensch, der augenscheinlich mit Freude an seine schweißtreibende Arbeit herangeht. Wir haben uns gefreut, ihn kennenzulernen und danken ihm herzlich für seine Arbeit und die kompetente Beantwortung unserer Fragen - er ist ein Fachmann durch und durch.

Super Service

von Attila Flöriche am 19.03.2024

Ein super Service. Wir haben schon lange nicht mehr so eine Kommunikation mit einem Geschäftspartner gehabt. Auch die Arbeit vor Ort alles sehr gut. Vor allem die die Zuverlässigkeit und Schnelligkeit hat uns überzeugt. Immer wieder gerne.

von Flo Kl am 24.02.2024

Zuverlässigen und fachlich versiertes Unternehmen. Klare Empfehlung zu allen Fragen im grünen Bereich.

brüchige Robinie und mehrere alte Obstbäume gestutzt

von Kirsten am 19.02.2024

Herr Storch hat bei uns eine große, brüchige Robinie und mehrere alte Obstbäume gestutzt. Wir wurden sehr gut im Vorfeld beraten und die Arbeiten wurden zügig und professionell durchgeführt. Anschließend alles gehäckselt und sauber gemacht. Auf Wunsch hätten wir auch größere Aststücke als Brennholz zugeschnitten bekommen können. Wir waren sehr zufrieden und können die Baumpflege Marco Storch uneingeschränkt empfehlen.

von Maxim I am 19.02.2024

Ich hatte das Vergnügen, die Dienste in Anspruch zu nehmen, und meine Erfahrung war durchweg positiv. Der Baumkletterer zeigte nicht nur ein tiefes Verständnis für die Bedürfnisse meiner Bäume, sondern übertraf auch meine Erwartungen in puncto Professionalität und Effizienz.

Wir würden diese Firma jederzeit wieder nehmen

von Stefanie „Steffi_and_lyla“ am 10.01.2024

Wir würden diese Firma jederzeit wieder nehmen und können sie nur weiterempfehlen. Super netter Kontakt und hat alles zu unserer Zufriedenheit funktioniert. 👍👍👍👍👍

von Florian Hobeck am 06.01.2024

Überglücklich! Ein großartiger Mensch sehr freundlich, fachlich sehr sehr gut und immer ein Lächeln Wir sehen uns bestimmt wieder

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